Heute ist Montag, 06. September 2010.
Die nachfolgende Übersicht hilft Ihnen schnell und einfach zu den richtigen Informationen und Serviceangeboten des Energieportals für Ihr Wohngebäude.
Was möchten Sie tun?Wählen Sie aus der folgenden Liste für weitere Hilfestellungen und Informationen:
Den günstigen Verbrauchsausweis können Sie sich ausstellen lassen, wenn Sie den Energieverbrauch für die Heizung von mindestens drei Jahren haben (Abrechnungen des Versorgers oder des Lieferanten).
Der Verbrauchsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Nur für kleinere Wohngebäude, die vor dem 1. November 1977 beantragt wurden, gibt es u.U. seit dem 1. Oktober 2008 einige Einschränkungen.
Angebote des Energieportals für einen Verbrauchsausweis:
Den Bedarfsausweis können Sie immer ausstellen lassen. Er ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis und damit auch etwas teurer. Dafür entsprechen die Ergebnisse eher dem tatsächlichen Zustand Ihres Wohngebäudes.
Sie benötigen den Bedarfsausweis, wenn Sie den Energieverbrauch für die Heizung nicht für mindestens drei Jahre haben (Abrechnungen des Versorgers oder des Lieferanten). Außerdem kann der Bedarfsausweis für ältere, kleine Wohngebäude erforderlich sein.
Angebote des Energieportals für einen Bedarfsausweis:
Für die Baugenehmigung ist der bauphysikalische Nachweis des Wärmeschutzes erforderlich.
Der Wärmeschutznachweis überprüft anhand des geplanten Wohngebäudes, ob die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und, seit dem 1. Januar 2009, die des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eingehalten sind.
Angebote des Energieportals für einen Wärmeschutznachweis:
Wenn Sie Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen möchten, unterstützt Sie das Ingenieurbüro dabei.
Sie erhalten die entsprechenden Wärmeschutznachweise und die Fördermittelanträge in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Fachplanern.
Angebote des Energieportals für Fördermittelanträge:
Nicht alles was machbar ist, ist auch unbedingt sinnvoll. Gleichzeitig ist auch nicht alles, was die Mindestforderungen der Vorschriften hergeben, sinnvoll.
Nicht jeder Wärmeschutznachweis, der die Forderungen der Vorschriften erfüllt, bietet das, was Ihnen nützt.
Die Energieeinsparverordnung hat erhebliche Schwachstellen, die es gilt in Ihrem Sinne auszuschalten, damit Ihr Energiekonzept stimmig ist und die Finanzierung hierfür passt.
Angebote des Energieportals für die Energieberatung:
Mit Umbauten von Wohngebäuden verhält es sich, den Wärmeschutz betreffend, ähnlich wie bei Neubauten von Wohngebäuden.
Lesen Sie daher die Erläuterungen für Neubauten, die auf Umbauten analog zu übertragen sind.
Mit Modernisierungen von Wohngebäuden verhält es sich, den Wärmeschutz betreffend, ähnlich wie bei Neubauten von Wohngebäuden.
Lesen Sie daher die Erläuterungen für Neubauten, die auf Modernisierungen analog zu übertragen sind.
Das Ingenieurbüro unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln für Ihr Energiekonzept.
Wie das geht, finden Sie hier.
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