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Bedarfsausweise für Wohngebäude

Die Energieeffizienz bestehender Gebäude

Mit dem bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) kommen Sie der Wirklichkeit ein Stück näher als mit dem Verbrauchsausweis. Erfahren Sie hier mehr darüber, auch über die damit verbundenen Kosten.

Musterformular Energieausweis für Wohngebäude mit PreisangabeVorhandener Energiestandard im Detail

Das Ingenieurbüro stellt bedarfsorientierte Energieausweise für Wohngebäude auf der Basis der aktuellen EnEV aus.

Allgemeine Erläuterungen zum Bedarfsausweis

Während Verbrauchsausweise auf der Grundlage der verbrauchten Heizenergie (Holz, Kohle, Gas, Öl usw.) erstellt werden, erfolgt die bedarfsorientierte Bewertung von Gebäuden (Bedarfsausweise) anhand der tatsächlichen Gegebenheiten: Bausubstanz, Gebäudegeometrie, Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung).

Der Bedarfsausweis ist somit frei von nutzungsbedingten Einflüssen und widerspiegelt die Wirklichkeit besser als der Verbrauchsausweis.


Preisbeispiele


Das Ausstellen von Bedarfsausweisen ist mit größerem Aufwand verbunden und setzt ein fundiertes Wissen auf den Gebieten der Bauphysik, der Bauplanung, der Anlagentechnik und der geltenden Vorschriften voraus. Deshalb sind Bedarfsausweise auch etwas teurer.

Hier einige Beispiele für verschiedene Gebäudetypen:

Einfamilienhaus

199,00 €

Doppelhaus

229,00 €

Mehrfamilienhaus (12 Wohnungen)

519,00 €

Mehrfamilienhaus (23 Wohnungen)

779,00 €

Wohnanlage (125 Wohnungen)

1.219,00 €

Alle Preisbeispiele verstehen sich als ca.-Preise inklusive 19% MwSt.

Mit dem Kostenrechner können Sie eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Wohngebäude durchführen.

Die vorgenannten Preise setzen Ihre Mitwirkung voraus. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Checkliste.


Fragwürdige Angebote über das Internet schon ab 45,- €


Auch wenn andere Mitbewerber den Bedarfsausweis über das Internet anbieten, können derartige Angebote nur unseriös sein, da sich die Richtigkeit der angegebenen Daten jeder Kontrolle entzieht. Rechnerisch können sich derartige Bedarfsausweise zwar im Rahmen der geltenden EnEV bewegen, aber auf welcher Grundlage?

Die Internetangebote nutzen i.d.R. zulässige Vereinfachungen nach § 18 Abs. 2 EnEV und § 9 Abs. 2 EnEV auf unzulässige Weise, die dafür sorgen, dass die Ergebnisse im Bedarfsausweis nicht mehr viel mit Ihrem Wohngebäude zu tun haben.

Richtig gerechnet - Ergebnis: teurer Unsinn

Die Datenaufnahme setzt eine umfangreiche Kenntnis zahlreicher Normen und Vorschriften voraus. Wegen der komplexen Normenzusammenhänge und der Verschiedenartigkeit der Wohngebäude bietet das Ingenieurbüro eine Bearbeitung über das Internet nicht an.

Denken Sie daran: Im Zweifelsfall haften Sie für Ihren Energieausweis. So kann ein billiges Internetangebot sehr schnell erheblich teurer werden!

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