Heute ist Montag, 06. September 2010.
Für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, gibt es seit dem 1. Oktober 2008 Einschränkungen für den Verbrauchsausweis. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Worum geht es?Die Energieeinsparverordnung (EnEV) erlaubt die Wahl zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis als Grundlage für Ihren Energiepass.
Für Wohngebäude, deren Bauantrag vor 1978 gestellt wurde, gibt es seit dem 1. Oktober 2008 einige Besonderheiten zu beachten.
Mehr erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
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