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Ältere, kleine Wohngebäude

Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977

Für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, gibt es seit dem 1. Oktober 2008 Einschränkungen für den Verbrauchsausweis. Erfahren Sie hier mehr darüber.

Musterformular Energieausweis für Wohngebäude mit FragezeichenWorum geht es?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) erlaubt die Wahl zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis als Grundlage für Ihren Energiepass.

Für Wohngebäude, deren Bauantrag vor 1978 gestellt wurde, gibt es seit dem 1. Oktober 2008 einige Besonderheiten zu beachten.

Mehr erfahren Sie auf den folgenden Seiten:


Informationen, Hilfen und Service


  • Ist der günstige Verbrauchsausweis für mein Wohngebäude zulässig? Nutzen Sie für eine Überprüfung den kostenlosen Schnelltest!
  • Wenn der Schnelltest Ihnen nicht weiterhelfen kann, bietet Ihnen das Ingenieurbüro einen kostenlosen Bauteiltest an. Damit können Sie kritische Bauteile einer ersten Überprüfung nach der WSchVo 1977 unterziehen.
  • Wenn Sie den günstigen Verbrauchsausweis wünschen und hierfür den Nachweis der Qualität Ihres Wohngebäudes benötigen: Bestellen Sie den Nachweis nach der Wärmeschutzverordnung 1977.
  • Als Hilfestellung für den Nachweis finden Sie Informationen in der vorbereiteten Checkliste.

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