Heute ist Sonntag, 05. Februar 2012.
Die nachfolgende Übersicht hilft Ihnen schnell und einfach zu den richtigen Informationen und Serviceangeboten des Energieportals für Nichtwohngebäude (Gewerbe).
Was möchten Sie tun?Wählen Sie aus der folgenden Liste für weitere Hilfestellungen und Informationen:
Den günstigen Verbrauchsausweis können Sie sich ausstellen lassen, wenn Sie den Energieverbrauch für die Heizung von mindestens drei Jahren haben (Abrechnungen des Versorgers oder des Lieferanten).
Der Verbrauchsausweis ist für alle Nichtwohngebäude zulässig, egal wie alt diese sind.
Angebote des Energieportals für einen Verbrauchsausweis:
Den Bedarfsausweis können Sie alternativ ausstellen lassen. Er ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis und damit auch etwas teurer. Dafür entsprechen die Ergebnisse eher dem tatsächlichen Zustand Ihres Nichtwohngebäudes.
Sie benötigen den Bedarfsausweis, wenn Sie den Energieverbrauch für die Heizung nicht für mindestens drei Jahre haben (Abrechnungen des Versorgers oder des Lieferanten).
Angebote des Energieportals für einen Bedarfsausweis:
Für die Baugenehmigung ist der bauphysikalische Nachweis des Wärmeschutzes erforderlich.
Der Wärmeschutznachweis überprüft anhand des geplanten Nichtwohngebäudes, ob die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und, seit dem 1. Januar 2009, die des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eingehalten sind.
Angebote des Energieportals für einen Wärmeschutznachweis:
Nicht alles was machbar ist, ist auch unbedingt sinnvoll. Gleichzeitig ist auch nicht alles, was die Mindestforderungen der Vorschriften hergeben, sinnvoll.
Nicht jeder Wärmeschutznachweis, der die Forderungen der Vorschriften erfüllt, bietet das, was Ihnen nützt.
Die Energieeinsparverordnung hat erhebliche Schwachstellen, die es gilt in Ihrem Sinne auszuschalten, damit Ihr Energiekonzept stimmig ist und die Finanzierung hierfür passt.
Angebote des Energieportals für die Energieberatung:
Mit Umbauten von Nichtwohngebäuden verhält es sich, den Wärmeschutz betreffend, ähnlich wie bei Neubauten von Nichtwohngebäuden.
Lesen Sie daher die Erläuterungen für Neubauten, die auf Umbauten analog zu übertragen sind.
Mit Modernisierungen von Nichtwohngebäuden verhält es sich, den Wärmeschutz betreffend, ähnlich wie bei Neubauten von Nichtwohngebäuden.
Lesen Sie daher die Erläuterungen für Neubauten, die auf Modernisierungen analog zu übertragen sind.
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