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Neubau, Umbau & Modernisierung

Kluge Energiekonzepte planen und umsetzen

Wenn es nicht darum geht, Papier für den Gesetzgeber zu produzieren (Energieausweise), sondern um konkrete Energiekonzepte, dann ist das Ingenieurbüro der richtige Partner für Sie. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Leistungsspektrum.

Industriehalle in Berlin-Pankow, überblendet mit einer Musterseite eines EnergieausweisesEnergiekonzepte sind kein Zufall

Während Energieausweise dazu dienen, Käufer, Mieter, Makler, Notare und Banken ruhig zu stellen, liegt die wirkliche Qualität von wirksamen Energiekonzepten in einer durchdachten Planung.

Da, wo Energieausweise aufhören, fängt Energieberatung erst an.

Nicht das Ausfüllen gelb-oranger Formulare mit bunten Balken, kompliziertem Zahlenwerk und sehr allgemeinen gehaltenen Modernisierungsempfehlungen sind Voraussetzung für ernsthafte Überlegungen zum Energiesparen, sondern die genaue Betrachtung von realen Zuständen und die damit verbundenen Kosten.

Hier einige Informationen...
  • Erfahren Sie weiter unten, worum es eigentlich geht, wenn von der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Wärmeschutz und vom Energiesparen am Bau die Rede ist.
  • Um eine effiziente Energieberatung durchführen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen und Daten: siehe Checkliste.
  • Mit dem Kostenrechner können Sie sich über die Preise für die Planungsleistungen informieren.

Erläuterungen zum Wärmeschutz


Energieausweise (Energiepässe)

Wie eingangs erwähnt, ist baulicher Wärmeschutz mehr als das Ausfüllen von Formularen. Die Absicht, Hausbesitzer für energetische Gebäudezustände zu sensibilisieren, ist mit Einführung der Energieausweise gelungen. So viel Lob sei dem Gesetzgeber gegönnt.

Die Frage jedoch muss gestattet sein: “Was sagt eigentlich ein Energieausweis aus?”

In aller Regel das: “Der Balken liegt im grünen Bereich, also ist alles in Ordnung; oder der Balken liegt im gelben Bereich: naja, das geht ja noch.”

Welcher Hintergrund mit den Energieausweisbildchen verbunden ist, geht aus dem Energieausweis selbst nicht hervor!

Es gibt zwar Zahlenkolonnen, die mit ihren Nachkommastellen Wissenschaftlichkeit suggerieren, aber auf welcher Basis diese Zahlen entstanden sind, bleibt verborgen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Energieausweis, sei er auch noch so gesetzeskonform, mit dem realen Gebäude nicht viel zu tun haben muss. Das liegt nicht an den Ausstellern von Energieausweisen sondern an der Gesetzgebung selbst.

Beispiele
  • Ein Verbrauchsausweis zeigt Ihnen, dass ein Gebäude sehr effizient sein muss. Er sagt aber nichts darüber aus, ob in dem betrachteten Gebäude täglich gearbeitet wird oder nur an ausgewählten Tagen. Dafür wurde das so genannte Referenzgebäude erfunden. Dies bedeutet, dass ein Nichtwohngebäude mit einer bestimmten Nutzung einem statistischen Gebäude gleicher Nutzung gegenübergestellt wird, egal z.B. wie groß das Gebäude ist oder wo es steht (im milden südwestdeutschen Raum oder im Alpenvorland), von anderen Schwachstellen der Referenzgebäude einmal abgesehen.
  • Ein Bedarfsausweis zeigt die Wirklichkeit auch nur bedingt. Zwar bezieht sich der Bedarfsausweis auf die Eigenschaften des Gebäudes und der Anlagentechnik, ist somit also frei von nutzungsbedingten Einflüssen, jedoch hat auch er erhebliche Schwächen. Diese liegen in zulässigen Vereinfachungen zur Erfassung der Daten der vorhandenen Bausubstanz und auch der Anlagentechnik. Mit der “Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand” des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden Arbeitserleichterungen für bestehende Gebäude formuliert, die - bei ihrer Anwendung - die Ergebnisse eines Energieausweises erheblich verzerren können.
  • Der Energiebedarfsausweis (Wärmeschutznachweis) ist der eigentliche Nachweis des baulichen Wärmeschutzes nach der EnEV. Er stellt das Gebäude einem Referenzgebäude gegenüber und weist die Einhaltung der Mindestforderungen der EnEV aus. Die EnEV selbst zeigt jedoch darin ihre Schwäche, dass der Wärmeschutznachweis mit einer guten Dämmung bei einer mittelmäßigen Heizungsanlage - oder umgekehrt - erfüllt sein kann, was mit Sicherheit nicht in der Sache des Erfinders liegen dürfte. Das heißt: Die Einhaltung der Forderungen der EnEV stellt noch lange nicht das Optimum für ein Nichtwohngebäude dar.

Die ernsthafte Alternative

Wenn Sie einen Neubau planen oder bauliche Veränderungen an einem bestehenden Gebäude, ist nur eine Energieberatung wirklich sinnvoll, die diese Bezeichnung auch verdient.

Damit ist nicht gemeint, darüber aufzuklären, dass 20 Jahre alte Heizungen uneffektiver sind als neue, um dies dann vielleicht noch in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Es geht in erster Linie darum, geplante Investitionen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu optimieren.

Sehen Sie hierzu auch die Ausführungen zu Wohngebäuden, die sich analog auf Nichtwohngebäude übertragen lassen: Beratung und KfW.

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