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Checkliste

Hilfen zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Mit der folgenden Checkliste können Sie sich auf die Bestellung Ihres Energieausweises vorbereiten. Sie erfahren, welche Daten und Unterlagen unbedingt erforderlich sind.

Musterformular Energieausweis für NichtwohngebäudeErforderliche Angaben und Hilfestellungen

In Vorbereitung auf die Bestellung Ihres Bedarfsausweises für ein Nichtwohngebäude finden Sie hier die wesentlichen erforderlichen Angaben.

Wenn Sie ein verbindliches Angebot für einen Bedarfsausweis wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem Ingenieurbüro in Verbindung:

Telefon: 030 - 428 513 20

... oder nutzen Sie die weiteren Kontaktmöglichkeiten zum Ingenieurbüro.


1. Erforderliche Unterlagen


Hinweise und Anmerkungen

Um die Kosten für Ihren Energieausweis so gering wie möglich zu halten, stellen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen den Idealfall dar. Der Bedarfsausweis ist auch möglich, wenn ein Teil der Unterlagen fehlen sollte. In einem solchen Fall werden die fehlenden Angaben durch das Ingenieurbüro aufgenommen.

In jedem Fall werden Ihre Daten und Unterlagen durch das Ingenieurbüro überprüft (z.B. durch Vor-Ort-Termin).


Unterlagen
Pläne
Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten, aus denen sich die Gebäudegeometrie herausmessen lässt (maßstäblich) oder die umfangreich vermaßt sind.
Zustände
Für die abgrenzenden Bauteile ist die Angabe der Qualitäten erforderlich (Fensterarten, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Außenwandaufbauten...).

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2. Gebäudedaten


Allgemeine Gebäudedaten
Anschrift
Komplette Adresse des Nichtwohngebäudes.
Gebäudetyp/Nutzung
Der Typ des Gebäudes und dessen Nutzung ist anzugeben. Die Nutzungen sind in die Grundrisse einzutragen. (z.B. Büro, Gaststätte, WC, Umkleideräume).
Beleuchtung
Für den Bedarfsausweis ist der Stromverbrauch aus fest eingebauter Beleuchtung zu ermitteln. Ergänzen Sie die Grundrisse entsprechend. (z.B. Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstofflampen... mit oder ohne Vorschaltgeräten).
Gebäudeteil
Es ist anzugeben, auf welchen Teil des Gebäudes sich der Energieausweis bezieht. (z.B. Gesamtgebäude, Ladenlokal im EG, Vorderhaus).
Baujahr
Baujahr des Gebäudes. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt wurden, ist auch dieses Jahr anzugeben.
Lüftung
Kurze Angabe darüber, wie die Lüftung gewährleistet wird (z.B. Fensterlüftung).

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3. Anlagentechnik


Heizung
Heizungsanlagen
Eine kurze Beschreibung der vorhandenen Heizungstechnik ist unerlässlich. Diese Angaben sind prinzipiell anzugeben und werden im Zuge der Auftragsbearbeitung präzisiert (Heizungsprinzip, Heizungsverteilung, Heizflächen, Energieträger usw.).
Baujahr
Für eine normgerechte Bewertung der Heizung ist das Baujahr anzugeben (für Heizung, Leitungen und Heizkörper, soweit dies möglich ist).
Warmwasser
Auch für die Bereitung von Warmwasser sind die technischen Parameter erforderlich. Wird das Warmwasser mit der Heizungsanlage erzeugt, gibt es Durchlauferhitzer, wird die Bereitung von Warmwasser solar unterstützt u.ä. Details?
Mehrere Anlagen
Es können bis zu fünf verschiedene Anlagen für die Heizung und für die Warmwasserbereitung jeweils rechnerisch berücksichtigt werden.

Lüftung und Klima
Lüftung
Wird das Gebäude mit einer Lüftungstechnik versorgt, sind entsprechende Anaben erforderlich.
Klimaanlage
Auch bei vorhandenen Klimaanlagen sind die technischen Parameter anzugeben.
Mehrere Anlagen
Es können bis zu fünf verschiedene Anlagen für Lüftung und Klima insgesamt rechnerisch berücksichtigt werden.

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4. Energieausweis jetzt bestellen


Rufen Sie einfach an

Wenn Sie ein verbindliches Angebot für einen Bedarfsausweis wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem Ingenieurbüro in Verbindung:

Telefon: 030 - 428 513 20

... oder nutzen Sie die weiteren Kontaktmöglichkeiten zum Ingenieurbüro.

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