Checkliste
Hilfen zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Mit der folgenden Checkliste können Sie sich auf die Bestellung Ihres Energieausweises vorbereiten. Sie erfahren, welche Daten und Unterlagen unbedingt erforderlich sind.
Erforderliche Angaben und Hilfestellungen
In Vorbereitung auf die Bestellung Ihres Bedarfsausweises für ein Nichtwohngebäude finden Sie hier die wesentlichen erforderlichen Angaben.
Wenn Sie ein verbindliches Angebot für einen Bedarfsausweis wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem Ingenieurbüro in Verbindung:
Telefon: 030 - 428 513 20
... oder nutzen Sie die weiteren Kontaktmöglichkeiten zum Ingenieurbüro.
1. Erforderliche Unterlagen
Hinweise und Anmerkungen
Um die Kosten für Ihren Energieausweis so gering wie möglich zu halten, stellen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen den Idealfall dar. Der Bedarfsausweis ist auch möglich, wenn ein Teil der Unterlagen fehlen sollte. In einem solchen Fall werden die fehlenden Angaben durch das Ingenieurbüro aufgenommen.
In jedem Fall werden Ihre Daten und Unterlagen durch das Ingenieurbüro überprüft (z.B. durch Vor-Ort-Termin).
Unterlagen
- Pläne
- Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten, aus denen sich die Gebäudegeometrie herausmessen lässt (maßstäblich) oder die umfangreich vermaßt sind.
- Zustände
- Für die abgrenzenden Bauteile ist die Angabe der Qualitäten erforderlich (Fensterarten, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Außenwandaufbauten...).
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2. Gebäudedaten
Allgemeine Gebäudedaten
- Anschrift
- Komplette Adresse des Nichtwohngebäudes.
- Gebäudetyp/Nutzung
- Der Typ des Gebäudes und dessen Nutzung ist anzugeben. Die Nutzungen sind in die Grundrisse einzutragen. (z.B. Büro, Gaststätte, WC, Umkleideräume).
- Beleuchtung
- Für den Bedarfsausweis ist der Stromverbrauch aus fest eingebauter Beleuchtung zu ermitteln. Ergänzen Sie die Grundrisse entsprechend. (z.B. Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstofflampen... mit oder ohne Vorschaltgeräten).
- Gebäudeteil
- Es ist anzugeben, auf welchen Teil des Gebäudes sich der Energieausweis bezieht. (z.B. Gesamtgebäude, Ladenlokal im EG, Vorderhaus).
- Baujahr
- Baujahr des Gebäudes. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt wurden, ist auch dieses Jahr anzugeben.
- Lüftung
- Kurze Angabe darüber, wie die Lüftung gewährleistet wird (z.B. Fensterlüftung).
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3. Anlagentechnik
Heizung
- Heizungsanlagen
- Eine kurze Beschreibung der vorhandenen Heizungstechnik ist unerlässlich. Diese Angaben sind prinzipiell anzugeben und werden im Zuge der Auftragsbearbeitung präzisiert (Heizungsprinzip, Heizungsverteilung, Heizflächen, Energieträger usw.).
- Baujahr
- Für eine normgerechte Bewertung der Heizung ist das Baujahr anzugeben (für Heizung, Leitungen und Heizkörper, soweit dies möglich ist).
- Warmwasser
- Auch für die Bereitung von Warmwasser sind die technischen Parameter erforderlich. Wird das Warmwasser mit der Heizungsanlage erzeugt, gibt es Durchlauferhitzer, wird die Bereitung von Warmwasser solar unterstützt u.ä. Details?
- Mehrere Anlagen
- Es können bis zu fünf verschiedene Anlagen für die Heizung und für die Warmwasserbereitung jeweils rechnerisch berücksichtigt werden.
Lüftung und Klima
- Lüftung
- Wird das Gebäude mit einer Lüftungstechnik versorgt, sind entsprechende Anaben erforderlich.
- Klimaanlage
- Auch bei vorhandenen Klimaanlagen sind die technischen Parameter anzugeben.
- Mehrere Anlagen
- Es können bis zu fünf verschiedene Anlagen für Lüftung und Klima insgesamt rechnerisch berücksichtigt werden.
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4. Energieausweis jetzt bestellen
Rufen Sie einfach an
Wenn Sie ein verbindliches Angebot für einen Bedarfsausweis wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem Ingenieurbüro in Verbindung:
Telefon: 030 - 428 513 20
... oder nutzen Sie die weiteren Kontaktmöglichkeiten zum Ingenieurbüro.
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