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Mischnutzung (Wohnen & Gewerbe)

Informationen und Service zur Energieeinsparverordnung

Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie im Sinne der EnEV mit Gebäuden zu verfahren ist, die teils zu Wohnzwecken und teils zur gewerblichen Nutzung dienen. Sie finden hier Informationen und erste Hilfen.

Energieausweise (Energiepässe) und Wärmeschutznachweise

Straßenansicht Kastanienallee 10 in Berlin-Prenzlauer BergMischnutzung bedeutet, dass ein Gebäude sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Zwecken der gewerblichen Nutzung, also zu Nichtwohnzwecken, dient.

Wie mit gemischt genutzten Gebäuden zu verfahren ist, erfahren Sie hier:

  • Allgemeine Informationen und Hilfestellungen zu gemischt genutzten Gebäuden: Wie wird's gemacht?

Ähnliche Informationsangebote

Gemischt genutzte Gebäude unterteilen sich in Wohn- und Nichtwohnbereiche. Insofern ist mit derartigen Gebäuden sowohl wie mit Wohn- als auch wie mit Nichtwohngebäuden zu verfahren.

  • Behandeln Sie die Wohnbereiche so, wie im Kapitel Wohngebäude ausführlich beschrieben.
  • Für die gewerblich genutzten Gebäudebereiche verfahren Sie, wie im Kapitel Nichtwohngebäude beschrieben.

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