Heute ist Sonntag, 05. Februar 2012.
Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie im Sinne der EnEV mit Gebäuden zu verfahren ist, die teils zu Wohnzwecken und teils zur gewerblichen Nutzung dienen. Sie finden hier Informationen und erste Hilfen.
Mischnutzung bedeutet, dass ein Gebäude sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Zwecken der gewerblichen Nutzung, also zu Nichtwohnzwecken, dient.
Wie mit gemischt genutzten Gebäuden zu verfahren ist, erfahren Sie hier:
Gemischt genutzte Gebäude unterteilen sich in Wohn- und Nichtwohnbereiche. Insofern ist mit derartigen Gebäuden sowohl wie mit Wohn- als auch wie mit Nichtwohngebäuden zu verfahren.
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