Heute ist Sonntag, 05. Februar 2012.
Hier sehen Sie Blatt 3 des Energieausweises für ein Wohngebäude. Dabei handelt es sich um das Formular mit den Ergebnissen für verbrauchsorientierte Energieausweise. Das Muster entspricht der Vorlage gemäß Anlage 6 zu § 16 der Energieeinsparverordnung.
Information mit Anschrift des Gebäudes und Angabe des Gebäudeteils, für den der Energieausweis auf der Basis des Energieverbrauchs ausgestellt wurde.
Die Ziffer 3 ist die laufende Nummer des Formulars entsprechend der Formularnummerierung in Anlage 6 Energieeinsparverordnung. Die Ziffer bezieht sich nur auf das Formular. Die laufende Seitennummer des Energieausweises finden Sie in der Fußzeile ganz am unteren Rand.
Die Formularnummern sind an manchen Stellen im Energieausweis irreführend, weil nicht alle Formulare für den Energieausweis benötigt werden. Aus diesem Grund liefert das Ingenieurbüro auch die nicht benötigten Seiten zum Energieausweis aus.
Fragen Sie nicht, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, wir wissen es auch nicht.
Hier erfolgt die Angabe des berechneten, durchschnittlichen Energieverbrauchs für die Beheizung und die Warmwasserbereitung. Der Verbrauch ergibt sich aus einem Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Die Verbrauchswerte sind zeit- und klimabereinigt. Das bedeutet, dass jeder Abrechnungsperiode, unterteilt nach Postleitzahlbereichen (Wetterstationen), ein Klimafaktor zugeordnet ist, um Schwankungen im Verbrauch ins Verhältnis zu den tatsächlichen Temperaturen des jeweiligen Zeitraumes zu setzen.
Die Angabe des Endenergieverbrauchskennwertes erfolgt in kWh/(m2 a).
Diese Farbskala soll helfen, die Ergebnisse für den Endenergieverbrauch zu veranschaulichen. Kurzum: Befindet sich die energetische Qualität des Gebäudes im grünen oder im roten Bereich.
Hier wird angekreuzt, ob im Energieverbrauch auch der Verbrauch für die Warmwasserbereitung enthalten ist oder nicht.
Bei Zentralheizungen ist der Verbrauch für Warmwasser i.d.R. enthalten. Bei dezentralen Systemen (Nachtspeicherheizung, Kachelöfen usw.) erfolgt die Bereitung für Warmwasser beispielsweise mit Boilern oder Durchlauferhitzern, ist somit im Heizenergieverbrauch nicht enthalten.
Gebäude, die technisch gekühlt werden, haben einen höheren Energieverbrauch, der im Verbrauchsausweis aber nicht extra angegeben wird.
Hier folgt also nur zur Information die Angabe, ob eine Gebäudekühlung vorhanden ist oder nicht, und der Hinweis auf einen erhöhten Energieverbrauch für den Fall der Kühlung.
Hier kommen wir zu dem Teil des Verbrauchsausweises, der der ganzen Sache ein wenig Wissenschaftlichkeit einredet.
Sortiert nach Energieträgern und Abrechnungszeiträumen werden die Verbräuche in Kilowattstunden angegeben, mit dem Klimafaktor multipliziert, um den Kennwert für den Energieverbrauch zu ermitteln.
Die Werte werden aufgeteilt nach Heizenergieverbrauch und Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung.
Was aus den Werten nicht hevorgeht, ist das Nutzerverhalten. Handelt es sich um den Verbrauch eines Einzelhaushaltes oder eines Vier-Personen-Haushaltes, mögen es die Bewohner eher warm oder sind sie unter der Woche abwesend...
Sie sehen, das der Verbrauchsausweis nicht umsonst so preiswert zu haben ist.
Damit die Ergebnisse des Verbrauchsausweises zugeordnet werden können, einen einfachen Blick also auf das Ergebnis ermöglichen, bietet die Skala einen Vergleich zu bestimmten Gebäudetypen.
Hier wird abschließend nochmal erläutert, was die ganzen Zahlen und Werte bedeuten sollen und wo die Grenzen der Verwendbarkeit der Ergebnisse liegen.
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