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Wohngebäude-Energiepass: Blatt 5

Formular entsprechend Anlage 10 zu § 20 der EnEV

Bei dem nachfolgenden Musterformular handelt es sich um das Formular für die Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis. Das Muster entspricht der Vorlage gemäß Anlage 10 zu § 20 der Energieeinsparverordnung und gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Die Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis

Gesamtansicht Formular Modernisierungsempfehlungen Formularbereich: Gebäude Formularbereich: Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Formularbereich: Beispielhafter Variantenvergleich Formularfeld: Aussteller Formularfeld: Unterschrift des Ausstellers


Erläuterungen zum Formular


Gebäude

Information mit Anschrift des Gebäudes und Angabe des Gebäudetyps bzw. der Gebäudenutzung.

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Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Mit dem Energieausweis für bestehende Gebäude sind Empfehlungen auszusprechen, die einer energetischen Verbesserung des Gebäudes dienen.

Es handelt sich hierbei i.d.R. um sehr allgemein formulierte Ausführungen, die auf die wesentlichen Tendenzen zur Modernisierung hinweisen sollen.

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Beispielhafter Variantenvergleich

Der Bereich zur Gegenüberstellung von Modernisierungs- oder Verbesserungsvarianten ist nicht Bestandteil eines Energieausweises allgemein. Dieser Bereich kann nur sinnvoll im Rahmen einer Energieberatung ausgefüllt werden. Dabei handelt es sich, wie das Platzangebot erahnen lässt, um sehr kurz formulierte Zusammenfassungen von Ergebnissen durchgeführter Vergleichsanalysen.

Die Gegenüberstellung von Varianten bedarf einer umfangreicheren Zusammenfassung in einem separaten Bericht. Außerdem ist es oft nicht mit zwei Varianten getan, da sowohl bauliche, anlagenspezifische aber auch finanzielle Gegebenheiten mehrerer Betrachtungsansätze bedürfen.

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Aussteller

Angabe des Ausstellers des Energieausweises mit Firmierung und kompletter Anschrift.

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Unterschrift des Ausstellers

Datum der Ausstellung des Energieausweises, Stempel und Unterschrift des Austellers.

Die Energieeinsparverordnung erlaubt ausdrücklich auch die Nachbildung der Unterschrift, so dass eine Auslieferung von Energieausweisen z.B. als PDF ebenfalls möglich ist. Eine eigenhändige Unterschrift muss nicht sein!

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