Heute ist Sonntag, 05. Februar 2012.
Hier sehen Sie Blatt 3 des Energieausweises für ein Nichtwohngebäude. Dabei handelt es sich um das Formular mit den Ergebnissen für verbrauchsorientierte Energieausweise. Das Muster entspricht der Vorlage gemäß Anlage 7 zu § 16 der Energieeinsparverordnung.
Information mit Anschrift des Gebäudes und Angabe des Gebäudeteils, für den der Energieausweis auf der Basis des Energieverbrauchs ausgestellt wurde.
Die Ziffer 3 ist die laufende Nummer des Formulars entsprechend der Formularnummerierung in Anlage 7 Energieeinsparverordnung. Die Ziffer bezieht sich nur auf das Formular. Die laufende Seitennummer des Energieausweises finden Sie in der Fußzeile ganz am unteren Rand.
Die Formularnummern sind an manchen Stellen im Energieausweis irreführend, weil nicht alle Formulare für den Energieausweis benötigt werden. Aus diesem Grund liefert das Ingenieurbüro auch die nicht benötigten Seiten zum Energieausweis aus.
Fragen Sie nicht, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, wir wissen es auch nicht.
Hier erfolgt die Angabe des berechneten, durchschnittlichen Energieverbrauchs für die Beheizung und die Warmwasserbereitung. Der Verbrauch ergibt sich aus einem Zeitraum von drei Jahren.
Die Verbrauchswerte sind zeit- und klimabereinigt. Das bedeutet, dass jeder Abrechnungsperiode, unterteilt nach Postleitzahlbereichen (Wetterstationen), ein Klimafaktor zugeordnet ist, um Schwankungen im Verbrauch ins Verhältnis zu den tatsächlichen Temperaturen des jeweiligen Zeitraumes zu setzen.
Die Angabe des Heizenergieverbrauchskennwertes erfolgt in kWh/(m2 a).
Diese Farbskala soll helfen, die Ergebnisse für den Heizenergieverbrauch zu veranschaulichen. Kurzum: Befindet sich die energetische Qualität des Gebäudes im grünen oder im roten Bereich.
Die Werte der Skala variieren von Energieausweis zu Energieausweis in Abhängigkeit von der Nutzungsart des Gewerbebereiches, weil dem Gebäude ein statistisches Referenzgebäude gegenüber gestellt wird.
Hier erfolgt die Angabe des berechneten, durchschnittlichen Stromverbrauchs. Der Verbrauch ergibt sich aus einem Zeitraum von drei Jahren.
Die Angabe des Stromverbrauchskennwertes erfolgt in kWh/(m2 a).
Diese Farbskala soll helfen, die Ergebnisse für den Stromverbrauch zu veranschaulichen. Kurzum: Befindet sich der Stromverbrauch im grünen oder im roten Bereich.
Die Werte der Skala variieren von Energieausweis zu Energieausweis in Abhängigkeit von der Nutzungsart des Gewerbebereiches, weil dem Gebäude ein statistisches Referenzgebäude gegenüber gestellt wird.
In Ergänzung zum ermittelten Stromverbrauch wird hier angekreuzt, wofür der verbrauchte Strom benötigt wurde. Diese Angabe ist informativ und wirkt sich nicht auf das Ergebnis aus.
Wie sich denken lässt, ist hier eine Mehrfachauswahl möglich und in den meisten Fällen auch wahrscheinlich.
Hier kommen wir zu dem Teil des Verbrauchsausweises, der der ganzen Sache ein wenig Wissenschaftlichkeit einredet.
Sortiert nach Energieträgern und Abrechnungszeiträumen werden die Verbräuche in Kilowattstunden für die Beheizung angegeben, mit dem Klimafaktor multipliziert, um den Kennwert für den Heizenergieverbrauch zu ermitteln.
Die Werte werden aufgeteilt nach Heizenergieverbrauch und Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung.
Was aus den Werten nicht hevorgeht, ist das Nutzerverhalten.
Ergänzend zum Heizenedrgieverbrauch wird hier der Stromverbrauch, sortiert nach den Abrechnungszeiträumen, sowie der berechnete Stromverbrauchskennwert angegeben.
Dieser Formularbereich ist ausschließlich informativ. Er hat auf das Ergebnis keinen rechnerischen Einfluss.
Mit diesen Angaben können Sie den einzelnen Gewerbebereichen nochmals Namen geben (z.B. Praxis Meyer 22%, Praxen im Obergeschoss 64%, Apotheke 14%). Die Summe muss 100% ergeben.
Die Felder können aber auch völlig leer bleiben.
Hier wird abschließend nochmals erläutert, was die ganzen Zahlen und Werte bedeuten sollen und wo die Grenzen der Verwendbarkeit der Ergebnisse liegen.
AccessKey ein (Die AccessKeys sind immer aktiv. Es wird nur das AccessKeys-Pad für die Anzeige im Browser ein- bzw. ausgeblendet.)
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