Heute ist Sonntag, 05. Februar 2012.
Hier sehen Sie Blatt 2 des Energieausweises für ein Nichtwohngebäude. Dabei handelt es sich um das Formular mit den Ergebnissen für bedarfsorientierte Energieausweise. Das Muster entspricht der Vorlage gemäß Anlage 7 zu § 16 der Energieeinsparverordnung.
Die Ziffer 2 ist die laufende Nummer des Formulars entsprechend der Formularnummerierung in Anlage 7 Energieeinsparverordnung. Die Ziffer bezieht sich nur auf das Formular. Die laufende Seitennummer des Energieausweises finden Sie in der Fußzeile ganz am unteren Rand.
Die Formularnummern sind an manchen Stellen im Energieausweis irreführend, weil nicht alle Formulare für den Energieausweis benötigt werden. Aus diesem Grund liefert das Ingenieurbüro auch die nicht benötigten Seiten zum Energieausweis aus.
Fragen Sie nicht, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, wir wissen es auch nicht.
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudegeometrie, der Baustoffqualitäten und der Anlagentechniken für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Aus dem Energiebedarf und dem verwendeten Energieträger (Gas, Kohle, Öl usw.) ergibt sich rechnerisch ein Wert für die CO2-Emission. Dieser Wert gibt den Kohlendioxidausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr an.
Die Angabe des Wertes im Energieausweis ist freiwillig.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben der Endenergie auch die “Vorkette” (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom).
Erläuterungen zum Primärenergiebedarf finden Sie auf der Formularseite 4 (Erläuterungen).
Die Angabe des Primärenergiebedarfs erfolgt in kWh/(m2 a).
Diese Farbskala soll helfen, die Ergebnisse für den Primärenergiebedarf zu veranschaulichen. Kurzum: Befindet sich die energetische Qualität des Gebäudes im grünen oder im roten Bereich.
Die Werte der Skala variieren von Energieausweis zu Energieausweis in Abhängigkeit von der Nutzungsart des Gewerbebereiches, weil dem Gebäude ein statistisches Referenzgebäude gegenüber gestellt wird.
Hier erfolgt die Zusammenfassung der Werte für den Energiebedarf und für die Qualität der Gebäudehülle und die Gegenüberstellung dieser Werte mit den Forderungen der EnEV.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Werten finden Sie auf der Formularseite 4 (Erläuterungen).
Die EnEV bietet verschiedene Möglichkeiten als Berechnungsgrundlagen an. Welche dieser Grundlagen für den Energieausweis verwendet wurden, wird hier angekreuzt.
Dies ist auch ein Grund dafür, weswegen verschiedene Energieausweise zu ein und dem selben Gebäude zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Bei Bedarfsausweisen, die über das Internet angeboten werden, wird immer angekreuzt sein, dass Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV verwendet wurden. Diese zulässigen Vereinfachungen werden teilweise in unzulässiger Weise strapaziert. Deshalb Hände weg von Bedarfsausweisen über das Internet.
Hier sind die einzelnen Endenergiebedarfswerte für die Bestandteile der Anlagentechnik aufgelistet.
Die Summe aller Werte finden Sie im folgenden Formularbereich nochmals. Erläuterungen zum Endenergiebedarf finden Sie auf der Formularseite 4 (Erläuterungen).
Aus dem Energiebedarf erfolgt die Berechnung der Nutzenergie, der Endenergie und der Primärenergie. Die Ergebnisse der einzelnen Berechnungsgrößen werden auf die Bestandteile der Anlagentechnik aufgeteilt.
In den Ergebnissen ist auch der Anteil für die eingebaute Beleuchtung eingerechnet.
Die Ausführungen zu Ersatzmaßnahmen beziehen sich auf das seit Januar 2009 geltende “Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz” (EEWärmeG).
Diese Angaben sind nur relevant, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung kommen (z.B. bei Neubauten). Beim Bedarfsausweis für den Gebäudebestand finden Betrachtungen zu diesem Gesetz i.d.R. nicht statt.
Nichtwohngebäude werden bei ihrer energetischen Betrachtung in Nutzungszonen unterteilt. So zum Beispiel kann eine Büroeinheit aus mehreren Zonen bestehen. Diese könnten beispielsweise sein: Einzelbüro (Chefzimmer), Büro mit bis zu 6 Arbeitsplätzen (Großraumbüro), WC-Anlagen, Personalräume, Verkehrswege (Flure).
Dies bedeutet also, dass eine einzige Gewerbeeinheit aus mehreren Untereinheiten bestehen kann, die sich in ihren energetischen Anforderungen unterscheiden.
In diesem Feld werden die einzelnen Zonen aufgelistet. Der knapp bemessene Platz für diesen Berechnungswahnsinn führt auch dazu, dass eine Anlage erforderlich werden kann, um alle Zonen aufzählen zu können.
Hier wird abschließend nochmals erläutert, was die ganzen Zahlen und Werte bedeuten sollen und wo die Grenzen der Verwendbarkeit der Ergebnisse liegen.
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