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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Energieportals

Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der aus den Angeboten dieser Internetseiten heraus entsteht, sofern nachfolgend nichts anderes ausgeführt wird.

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Für die Leistungen des Ingenieurbüros Bahlke und Hanusch innerhalb dieses Energieportals gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB).


2 Vertragsschluss
2.1

Vertragsgrundlage ist das Angebot des Ingenieurbüros, dass dem Kunden entweder schriftlich oder über die Internetseiten des Energieportals unterbreitet wird.

2.2

Bei Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros und mit Bezahlung der bestellten Leistungen (Vorauszahlung) durch den Kunden zustande.

2.3

Erfolgt die Bezahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig, kommt der Vertrag über die vom Kunden bestellte Leistung des Ingenieurbüros nicht zustande.

2.4

Alle Angebote sind freibleibend.


3 Vertragsgegenstand
3.1

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Gebäude-Energieausweisen nach den anerkannten Regeln für die Erstellung von Energieausweisen oder das Führen des Nachweises nach der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (WSchVo 1977).

3.2

Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet das Ingenieurbüro keinen bestimmten Erfolg im Sinne § 631 BGB.

3.3

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung zur Nachweisführung nach der WSchVo 1977 für die Bausubstanz des Wohngebäudes des Auftraggebers eine ergebnisoffene Bearbeitung erfolgt. Das Ergebnis der Nachweisführung kann somit positiv oder negativ im Sinne der WSchVo 1977 sein.


4 Preise, Vergütung und Fälligkeit
4.1

Die Preise richten sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Ingenieurbüros oder nach individuellen Honorar- und Vergütungsvereinbarungen.

4.2

Die Vergütung ist vor der Lieferung des Energieausweises oder Nachweises nach WSchVo 1977 fällig bei einem Zahlungsziel von 21 Tagen ab Bestellung durch den Kunden (Zahlungseingang auf dem Konto des Ingenieurbüros).

4.3

Nach Verstreichen der Frist ohne oder bei nur teilweiser Vorauszahlung kommt der Vertrag nicht zustande.


5 Mitwirkung des Auftraggebers (Kunden)
5.1

Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit des Ingenieurbüros zu unterstützen, insbesondere durch die unverzügliche Übermittlung der für die Erstellung von Energieausweisen notwendigen Daten und Unterlagen.

5.2

Die Zulässigkeit verbrauchsorientierter Energieausweise ist für ältere Wohngebäude seit dem 1. Oktober 2008 eingeschränkt. Das Ingenieurbüro weist im Internetportal mehrfach auf die Besonderheiten hin. Die Mitwirkung des Auftraggebers besteht hierbei darin, die Zulässigkeit eines verbrauchsorientierten Energieausweises für sein Wohngebäude selbst zu recherchieren (Hilfestellungen sind im Energieportal mehrfach enthalten: z.B. mit dem Schnelltest).


6 Rücktritt
6.1

Der Kunde hat die Möglichkeit, noch nach Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung durch das Ingenieurbüro durch Nichtzahlung innerhalb des Zahlungsziels vom Vertrag zurückzutreten.

6.2

Verstreicht das Zahlungsziel ohne oder ohne vollständige Zahlung durch den Kunden, hat das Ingenieurbüro das Recht, ohne formale Kündigung vom Vertrag zurückzutreten.

6.3

Tritt der Kunde nach erfolgter Zahlung ohne Verschulden des Ingenieurbüros zurück, und hat das Ingenieurbüro die Bearbeitung des Kundenauftrags noch nicht begonnen, hat der Kunde einen Rückzahlungsanspruch unter Abzug einer Aufwandspauschale von 10,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer von 19,00 %, insgesamt also unter Abzug von 11,90 €.

6.4

Tritt der Kunde nach erfolgter Zahlung ohne Verschulden des Ingenieurbüros zurück, und hat das Ingenieurbüro die Bearbeitung des Kundenauftrags bereits begonnen, hat der Kunde keinen Rückzahlungsanspruch.

6.5

Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, ohne dass das Ingenieurbüro ein Verschulden trifft, oder nimmt der Kunde aus sonstigem Grund vom Vertrag Abstand, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6.6

Der Nachweis ersparter Aufwendungen durch den Kunden bleibt hiervon unberührt.


7 Haftung
7.1

Termine für die Erbringung von Leistungen werden vom Ingenieurbüro nach bestem Wissen angegeben. Sie setzen die Klärung aller technischen Fragen durch den Kunden voraus.

7.2

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf der Seite des Ingenieurbüros, die zu einer zeitlichen Verzögerung der Leistungen des Ingenieurbüros führen, müssen vom Ingenieurbüro nicht vertreten werden. Eine Haftung des Ingenieurbüros ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7.3

Das Ingenieurbüro haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Ingenieurbüros beruhen.

7.4

Soweit dem Ingenieurbüro keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung.

7.5

Das Ingenieurbüro haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.6

Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Ausgeschlossen sind deshalb auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.7

Das Ingenieurbüro haftet nicht für Folgeschäden. Es haftet ferner nicht für Schäden, die ausschließlich oder überwiegend auf ein Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Kunde unvollständige, fehlerhafte oder falsche Unterlagen als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellt.

7.8

Der Kunde haftet für die Richtigkeit der zur Erstellung von Energieausweisen dem Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen.

7.9

Das Ingenieurbüro weist ausdrücklich auf die eingeschränkte Zulässigkeit für verbrauchsorientierte Energieausweise von Wohngebäuden ab dem 1. Oktober 2008 hin. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber impliziert für das Ingenieurbüro die Zulässigkeit eines verbrauchsorientierten Energieausweises. Für Zuwiderhandlungen des Auftraggebers in diesem Zusammenhang ist die Haftung des Ingenieurbüros - unter Verweis auf die vielfältigen Hinweise, Erläuterungen und Hilfestellungen im Energieportal - ausgeschlossen.


8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
8.1

Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, dann ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Ingenieurbüros zuständige Gericht. Das Ingenieurbüro ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

8.2

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Ingenieurbüros auch Erfüllungsort.

8.3

Der Kunde ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er willigt insbesondere ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden.

8.4

Das Ingenieurbüro verwendet die Kundendaten ausdrücklich nicht dafür, den Kunden zukünftig über die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen des Ingenieurbüros zu informieren. Auch die Übermittlung der Kundendaten an Dritte wird vom Ingenieurbüro ausdrücklich ausgeschlossen.

8.5

Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll treten, was dem beabsichtigten Zweck am ehesten entspricht.


Berlin, 10. November 2009

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Dipl.-Ing. Frank-Peter Bahlke
Dipl.-Ing. Thomas Hanusch

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